<!--[-->Verordnung zur befristeten Beschäftigung von Ausländern im österreichischen Wintertourismus (2004)<!--]-->
Verordnung zur befristeten Beschäftigung von Ausländern im österreichischen Wintertourismus (2004)
Verordnung vom 31.03.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung verlängert befristete Beschäftigungsbewilligungen für ausländische Arbeitskräfte im Wintertourismus bis zu 26 Wochen, jedoch nicht über den 30. April 2004 hinaus, und gilt nur für Unternehmen in Gletscherregionen.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit3/31/2004XXII
Arbeitsrecht
Ausländischer Staatsangehöriger

Zusammenfassung

Die Verordnung verlängert befristete Beschäftigungsbewilligungen für ausländische Arbeitskräfte im Wintertourismus bis zu 26 Wochen, jedoch nicht über den 30. April 2004 hinaus, und gilt nur für Unternehmen in Gletscherregionen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung erlaubt die Verlängerung von Beschäftigungsbewilligungen für Ausländer im Wintertourismus bis zu einer Gesamtdauer von 26 Wochen, jedoch höchstens bis zum 30. April 2004.
  • Gilt nur für Bewilligungen, die auf Grundlage der früheren Verordnungen (BGBl. II Nr. 516/2003 und 533/2003) an Unternehmen in Gletscherregionen erteilt wurden.
Dokumente (PDFs)
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Bartenstein Martin, Dr.

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