<!--[-->Kurzfristige Beschäftigung ausländischer Erntehelfer in der Landwirtschaft (2004)<!--]-->
Kurzfristige Beschäftigung ausländischer Erntehelfer in der Landwirtschaft (2004)
Verordnung vom 02.04.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ein Kontingent von 6 315 kurzfristig beschäftigbaren ausländischen Erntehelfern fest, verteilt auf die Bundesländer, mit maximal sechs Wochen Beschäftigungsdauer bis zum 30. November 2004. EU‑Beitrittsstaaten erhalten Vorrang.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit4/2/2004XXII
Arbeitsrecht
Einwanderung
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ein Kontingent von 6 315 kurzfristig beschäftigbaren ausländischen Erntehelfern fest, verteilt auf die Bundesländer, mit maximal sechs Wochen Beschäftigungsdauer bis zum 30. November 2004. EU‑Beitrittsstaaten erhalten Vorrang.

Schwerpunkte

  • Ein Gesamtkontingent von 6 315 ausländischen Erntehelfern wird für die gesamte Landwirtschaft festgelegt.
  • Erlaubte Arbeitsbewilligungen dürfen maximal sechs Wochen dauern und müssen spätestens am 30. November 2004 enden.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Bartenstein Martin, Dr. © Parlamentsdirektion

Bartenstein Martin, Dr.

ÖVP


Bundeswahlvorschlag



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.