Zusammenfassung
Die Verordnung vom 2. April 2004 verlängert den förderfähigen Zeitraum für Flachs‑ und Hanfverarbeitungsbeihilfen von 2003/04 auf 2005/06.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft4/2/2004XXII
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 2. April 2004 verlängert den förderfähigen Zeitraum für Flachs‑ und Hanfverarbeitungsbeihilfen von 2003/04 auf 2005/06.Schwerpunkte
- Der förderfähige Zeitraum für die Erstverarbeitung von Flachs und Hanf wird von 2001/02‑2003/04 auf 2001/02‑2005/06 ausgedehnt.
- Die Änderung betrifft nur die Formulierung der Wirtschaftsjahre; die übrigen Bedingungen der Beihilfen bleiben unverändert.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.