<!--[-->Verlängerung der Flachs‑ und Hanfverarbeitungsbeihilfen bis 2005/06<!--]-->
Verlängerung der Flachs‑ und Hanfverarbeitungsbeihilfen bis 2005/06 Verordnung vom 4/2/2004
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Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft4/2/2004XXII
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 2. April 2004 verlängert den förderfähigen Zeitraum für Flachs‑ und Hanfverarbeitungsbeihilfen von 2003/04 auf 2005/06.

Schwerpunkte

  • Der förderfähige Zeitraum für die Erstverarbeitung von Flachs und Hanf wird von 2001/02‑2003/04 auf 2001/02‑2005/06 ausgedehnt.
  • Die Änderung betrifft nur die Formulierung der Wirtschaftsjahre; die übrigen Bedingungen der Beihilfen bleiben unverändert.
Dokumente (PDFs)
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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