Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit1/16/2004XXII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass der Ausbildungsberuf Versicherungskaufmann/Versicherungskauffrau drei Jahre dauert, ein genau definiertes Berufprofil sowie detaillierte Lerninhalte pro Lehrjahr enthält und am 1. Jänner 2004 in Kraft trat.Schwerpunkte
- Die Ausbildungsdauer für den Lehrberuf Versicherungskaufmann/Versicherungskauffrau beträgt drei Jahre.
- Das Berufprofil definiert neun Kernaufgaben, darunter Kundenberatung, Mahnung und Inkasso, Schadenaufnahme, Polizzenerstellung, Offertenbearbeitung, Reklamationsbearbeitung, administrative Tätigkeiten, Buchführung und Datenpflege.
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