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Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Versicherungskaufmann/-frau Verordnung vom 1/16/2004
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Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit1/16/2004XXII
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass der Ausbildungsberuf Versicherungskaufmann/Versicherungskauffrau drei Jahre dauert, ein genau definiertes Berufprofil sowie detaillierte Lerninhalte pro Lehrjahr enthält und am 1. Jänner 2004 in Kraft trat.

Schwerpunkte

  • Die Ausbildungsdauer für den Lehrberuf Versicherungskaufmann/Versicherungskauffrau beträgt drei Jahre.
  • Das Berufprofil definiert neun Kernaufgaben, darunter Kundenberatung, Mahnung und Inkasso, Schadenaufnahme, Polizzenerstellung, Offertenbearbeitung, Reklamationsbearbeitung, administrative Tätigkeiten, Buchführung und Datenpflege.
Dokumente (PDFs)
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Bartenstein Martin, Dr.

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