Zusammenfassung
Die Verordnung 158/2004 erhöht in § 6 Abs. 1 Z 1 lit. a den Betrag auf 176,4 € und in lit. b auf 217,2 €. Zusätzlich wird ein neuer Absatz zu § 21 eingefügt, der das Inkrafttreten zum 1. April 2004 festlegt.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit4/7/2004XXII
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung 158/2004 erhöht in § 6 Abs. 1 Z 1 lit. a den Betrag auf 176,4 € und in lit. b auf 217,2 €. Zusätzlich wird ein neuer Absatz zu § 21 eingefügt, der das Inkrafttreten zum 1. April 2004 festlegt.Schwerpunkte
- Der Betrag in § 6 Abs. 1 Z 1 lit. a wird von 174 € auf 176,4 € erhöht.
- Der Betrag in § 6 Abs. 1 Z 1 lit. b wird von 214,8 € auf 217,2 € erhöht.
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