<!--[-->Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Verwaltungsassistent/in (2004)<!--]-->
Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Verwaltungsassistent/in (2004)
Verordnung vom 16.01.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die dreijährige Ausbildung zum Verwaltungsassistenten fest, definiert das Berufsprofil mit zehn Kernaufgaben und regelt Inkrafttreten sowie Übergangsbestimmungen für bestehende Lehrlinge.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit1/16/2004XXII
Berufsbildung
Öffentlicher Dienst
Verwaltungsorganisation

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die dreijährige Ausbildung zum Verwaltungsassistenten fest, definiert das Berufsprofil mit zehn Kernaufgaben und regelt Inkrafttreten sowie Übergangsbestimmungen für bestehende Lehrlinge.

Schwerpunkte

  • Der Lehrberuf Verwaltungsassistent/Verwaltungsassistentin ist mit einer dreijährigen Lehrzeit festgelegt.
  • Auszubildende sollen nach Abschluss der Ausbildung zehn zentrale Tätigkeiten selbstständig und eigenverantwortlich ausführen können, darunter Postbearbeitung, Dokumentenerstellung, Beschaffung, Zahlungsverkehr, Buchführung, Terminorganisation, Kundenbetreuung und Arbeit mit IT‑Systemen.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Bartenstein Martin, Dr. © Parlamentsdirektion

Bartenstein Martin, Dr.

ÖVP


Bundeswahlvorschlag



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.