Zusammenfassung
Die Verordnung legt die dreijährige Ausbildung zum Verwaltungsassistenten fest, definiert das Berufsprofil mit zehn Kernaufgaben und regelt Inkrafttreten sowie Übergangsbestimmungen für bestehende Lehrlinge.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit1/16/2004XXII
Berufsbildung
Öffentlicher Dienst
Verwaltungsorganisation
Zusammenfassung
Die Verordnung legt die dreijährige Ausbildung zum Verwaltungsassistenten fest, definiert das Berufsprofil mit zehn Kernaufgaben und regelt Inkrafttreten sowie Übergangsbestimmungen für bestehende Lehrlinge.Schwerpunkte
- Der Lehrberuf Verwaltungsassistent/Verwaltungsassistentin ist mit einer dreijährigen Lehrzeit festgelegt.
- Auszubildende sollen nach Abschluss der Ausbildung zehn zentrale Tätigkeiten selbstständig und eigenverantwortlich ausführen können, darunter Postbearbeitung, Dokumentenerstellung, Beschaffung, Zahlungsverkehr, Buchführung, Terminorganisation, Kundenbetreuung und Arbeit mit IT‑Systemen.
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