Zusammenfassung
Die Verordnung 160/2004 verschärft die Zugangsvoraussetzungen für das Baumeister‑Gewerbe und erkennt bestehende Befähigungszeugnisse weiterhin an.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit4/20/2004XXII
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung 160/2004 verschärft die Zugangsvoraussetzungen für das Baumeister‑Gewerbe und erkennt bestehende Befähigungszeugnisse weiterhin an.Schwerpunkte
- Für die Zulassung zum Baumeister‑Gewerbe ist ein Zeugnis über die erfolgreiche Lehrabschlussprüfung in Tiefbau, Maurer, Zimmerer, Schalungsbauer oder bautechnischer Zeichner sowie mindestens sechs Jahre fachliche Tätigkeit, davon zwei Jahre als Bauleiter oder Polier, erforderlich.
- Befähigungs‑ (Konzessions‑) Prüfungszeugnisse, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung erworben wurden, bleiben gültig und gelten als Zeugnisse nach § 1 Abs 1 Z 2.
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