Einrichtung einer zentralen Steuer‑ und Zollkoordination (Verordnung 168/2004)
Verordnung vom 21.04.2004Zusammenfassung
Die Verordnung richtet eine zentrale Steuer‑ und Zollkoordination ein, die das Bundesministerium für Finanzen bei der Steuerung, Unterstützung und Kontrolle nachgeordneter Dienststellen unterstützt. Sie definiert deren Aufgaben, die interne Gliederung und tritt am 1. Mai 2004 in Kraft.Bundesministerium für Finanzen4/21/2004XXII
Verwaltungsrecht
Verwaltungsorganisation
Zusammenfassung
Die Verordnung richtet eine zentrale Steuer‑ und Zollkoordination ein, die das Bundesministerium für Finanzen bei der Steuerung, Unterstützung und Kontrolle nachgeordneter Dienststellen unterstützt. Sie definiert deren Aufgaben, die interne Gliederung und tritt am 1. Mai 2004 in Kraft.Schwerpunkte
- Einrichtung einer übergeordneten Steuer‑ und Zollkoordination, die die nachgeordneten Dienststellen des Bundesministeriums für Finanzen steuert und unterstützt.
- Die Koordination übernimmt Aufgaben wie regionales Management, organisatorische Gestaltung, fachliche Koordinierung, Personalbetreuung, Betrugsbekämpfung, haushalts‑ und budgetrechtliche Unterstützung, Beschaffungs‑ und Hauswirtschaftswesen, internationale Steuer‑ und völkerrechtliche Fragen, Bewertung von land‑ und forstwirtschaftlichem Vermögen sowie chemisch‑technische Warenuntersuchungen.
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