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Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Buchhaltung (2004)
Verordnung vom 16.01.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die einheitlichen Ausbildungsregeln für den dreijährigen Lehrberuf Buchhaltung fest und definiert das Berufsprofil sowie Übergangsbestimmungen.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit1/16/2004XXII
Bildung
Ausbildungsbeihilfe

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die einheitlichen Ausbildungsregeln für den dreijährigen Lehrberuf Buchhaltung fest und definiert das Berufsprofil sowie Übergangsbestimmungen.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Lehrberuf Buchhaltung wird eingeführt, der eine dreijährige Ausbildungsdauer hat.
  • Das Berufsprofil umfasst zehn zentrale Aufgaben, von der Datenerfassung bis zur Lohn- und Gehaltsverrechnung.
Dokumente (PDFs)
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Bartenstein Martin, Dr.

ÖVP


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