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Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Buchhaltung (2004) Verordnung vom 1/16/2004
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Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit1/16/2004XXII
Bildung
Ausbildungsbeihilfe

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die einheitlichen Ausbildungsregeln für den dreijährigen Lehrberuf Buchhaltung fest und definiert das Berufsprofil sowie Übergangsbestimmungen.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Lehrberuf Buchhaltung wird eingeführt, der eine dreijährige Ausbildungsdauer hat.
  • Das Berufsprofil umfasst zehn zentrale Aufgaben, von der Datenerfassung bis zur Lohn- und Gehaltsverrechnung.
Dokumente (PDFs)
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Bartenstein Martin, Dr.

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