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Dienstrechtsverfahrens‑ und Personalstellenverordnung 2004 – Zuständigkeiten im Finanzressort
Verordnung vom 21.04.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung definiert, welche Dienststellen des Finanzministeriums für dienstrechtliche Belange zuständig sind und legt deren Inkrafttreten auf den 1. Mai 2004 fest.
Bundesministerium für Finanzen4/21/2004XXII
Verwaltungsrecht
Verwaltungsorganisation

Zusammenfassung

Die Verordnung definiert, welche Dienststellen des Finanzministeriums für dienstrechtliche Belange zuständig sind und legt deren Inkrafttreten auf den 1. Mai 2004 fest.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt fest, welche nachgeordneten Dienststellen des Finanzministeriums für dienstrechtliche Angelegenheiten zuständig sind.
  • Zu den genannten Dienststellen gehören Finanzämter, Zollämter, die Bundesfinanzakademie, mehrere Großbetriebsprüfungen, der Unabhängige Finanzsenat, die Finanzprokuratur, das Bundespensionsamt, das Amt der Münze Österreich, das Österreichische Postsparkassenamt sowie die Salinen‑Aktiengesellschaft.
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