Verordnung zur Bezeichnung des Executive‑MBA‑Lehrgangs als universitären Lehrgang
Verordnung vom 21.04.2004Zusammenfassung
Die 29. MBA‑Verordnung erlaubt dem IFM‑Institut, seinen Executive‑MBA‑Lehrgang als Lehrgang universitären Charakters zu bezeichnen und den Abschluss mit dem akademischen Grad MBA auszuzeichnen. Gültig von 1. Mai 2004 bis 31. Dezember 2010.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur4/21/2004XXII
Verwaltungsrecht
Hochschulausbildung
Zusammenfassung
Die 29. MBA‑Verordnung erlaubt dem IFM‑Institut, seinen Executive‑MBA‑Lehrgang als Lehrgang universitären Charakters zu bezeichnen und den Abschluss mit dem akademischen Grad MBA auszuzeichnen. Gültig von 1. Mai 2004 bis 31. Dezember 2010.Schwerpunkte
- Das IFM‑Institut darf den Executive‑MBA‑Lehrgang als Lehrgang universitären Charakters bezeichnen.
- Der Leiter des Lehrgangs ist befugt, den Absolvent*innen den akademischen Grad Master of Business Administration (MBA) zu verleihen.
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