Verordnung zur Bezeichnung und zum Grad für MA in Arts Management (2004‑2010)
Verordnung vom 21.04.2004Zusammenfassung
Die Verordnung erlaubt der Salzburg Management G.m.b.H. – University of Salzburg Business School, den Studiengang „MA in Arts Management“ als Lehrgang universitären Charakters zu bezeichnen und den zugehörigen Master‑Abschluss zu verleihen. Das Recht gilt vom 1. Mai 2004 bis zum 31. Dezember 2010.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur4/21/2004XXII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung erlaubt der Salzburg Management G.m.b.H. – University of Salzburg Business School, den Studiengang „MA in Arts Management“ als Lehrgang universitären Charakters zu bezeichnen und den zugehörigen Master‑Abschluss zu verleihen. Das Recht gilt vom 1. Mai 2004 bis zum 31. Dezember 2010.Schwerpunkte
- Die Salzburg Management G.m.b.H. – University of Salzburg Business School darf den Lehrgang „MA in Arts Management“ als Lehrgang universitären Charakters bezeichnen.
- Die wissenschaftliche Leiterin bzw. der wissenschaftliche Leiter des Lehrgangs kann den Absolvent*innen den akademischen Grad „Master of Arts in Arts Management“ verleihen.
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