<!--[-->Verordnung zur Bezeichnung und zum Grad für MA in Arts Management (2004‑2010)<!--]-->
Verordnung zur Bezeichnung und zum Grad für MA in Arts Management (2004‑2010)
Verordnung vom 21.04.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung erlaubt der Salzburg Management G.m.b.H. – University of Salzburg Business School, den Studiengang „MA in Arts Management“ als Lehrgang universitären Charakters zu bezeichnen und den zugehörigen Master‑Abschluss zu verleihen. Das Recht gilt vom 1. Mai 2004 bis zum 31. Dezember 2010.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur4/21/2004XXII
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung erlaubt der Salzburg Management G.m.b.H. – University of Salzburg Business School, den Studiengang „MA in Arts Management“ als Lehrgang universitären Charakters zu bezeichnen und den zugehörigen Master‑Abschluss zu verleihen. Das Recht gilt vom 1. Mai 2004 bis zum 31. Dezember 2010.

Schwerpunkte

  • Die Salzburg Management G.m.b.H. – University of Salzburg Business School darf den Lehrgang „MA in Arts Management“ als Lehrgang universitären Charakters bezeichnen.
  • Die wissenschaftliche Leiterin bzw. der wissenschaftliche Leiter des Lehrgangs kann den Absolvent*innen den akademischen Grad „Master of Arts in Arts Management“ verleihen.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Gehrer Elisabeth © Parlamentsdirektion

Gehrer Elisabeth

ÖVP


Bundeswahlvorschlag



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.