Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft4/21/2004XXII
EU‑Subventionen
Land- und Forstwirtschaft
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die Gewährung von Beihilfen für Stärkekartoffeln und Prämien für Kartoffelstärke, legt ein Kontingent‑ und Meldeverfahren fest und definiert umfangreiche Antrags‑ und Kontrollpflichten für Landwirte und Stärkeunternehmen.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt fest, dass Fördermittel für Stärkekartoffeln und Kartoffelstärke im Rahmen der EU‑Subventionen gezahlt werden.
- Ein Kontingentierungssystem bestimmt, wie viel Stärkekartoffeln pro Jahr produziert werden dürfen; Überschreitungen müssen bis zum 31. März gemeldet werden.
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