Änderung der Bodensee‑Schifffahrts‑Ordnung (Sicherheits‑ und Umweltverbote) Verordnung vom 4/21/2004
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie4/21/2004XXII
Umwelt
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Bodensee‑Schifffahrts‑Ordnung: Sie verbietet grundsätzlich das Befördern wassergefährdender Stoffe und gefährlicher Güter, erlaubt jedoch Ausnahmen für private Mengen und bestimmte Fahrzeuge. Inkrafttreten ist der 1. Mai 2004.Schwerpunkte
- Die Literen q, r und s werden in § 0.02 eingefügt: q definiert wassergefährdende Stoffe, r gefährliche Güter (Klassen 1‑9 nach ADR) und s legt die Definition von „Fähre“ fest.
- Das Befördern von wassergefährdenden Stoffen und gefährlichen Gütern ist grundsätzlich verboten (vgl. § 8.01 Abs. 1).
Dokumente (PDFs)
