<!--[-->Änderung der Bodensee‑Schifffahrts‑Ordnung (Sicherheits‑ und Umweltverbote)<!--]-->
Änderung der Bodensee‑Schifffahrts‑Ordnung (Sicherheits‑ und Umweltverbote)
Verordnung vom 21.04.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Bodensee‑Schifffahrts‑Ordnung: Sie verbietet grundsätzlich das Befördern wassergefährdender Stoffe und gefährlicher Güter, erlaubt jedoch Ausnahmen für private Mengen und bestimmte Fahrzeuge. Inkrafttreten ist der 1. Mai 2004.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie4/21/2004XXII
Umwelt
Verkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Bodensee‑Schifffahrts‑Ordnung: Sie verbietet grundsätzlich das Befördern wassergefährdender Stoffe und gefährlicher Güter, erlaubt jedoch Ausnahmen für private Mengen und bestimmte Fahrzeuge. Inkrafttreten ist der 1. Mai 2004.

Schwerpunkte

  • Die Literen q, r und s werden in § 0.02 eingefügt: q definiert wassergefährdende Stoffe, r gefährliche Güter (Klassen 1‑9 nach ADR) und s legt die Definition von „Fähre“ fest.
  • Das Befördern von wassergefährdenden Stoffen und gefährlichen Gütern ist grundsätzlich verboten (vgl. § 8.01 Abs. 1).
Dokumente (PDFs)
Image of politician Gorbach Hubert © Parlamentsdirektion

Gorbach Hubert

Ohne Klub




Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.