<!--[-->Änderung der Bodensee‑Schifffahrts‑Ordnung (Sicherheits‑ und Umweltverbote)<!--]-->
Änderung der Bodensee‑Schifffahrts‑Ordnung (Sicherheits‑ und Umweltverbote) Verordnung vom 4/21/2004
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Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie4/21/2004XXII
Umwelt
Verkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Bodensee‑Schifffahrts‑Ordnung: Sie verbietet grundsätzlich das Befördern wassergefährdender Stoffe und gefährlicher Güter, erlaubt jedoch Ausnahmen für private Mengen und bestimmte Fahrzeuge. Inkrafttreten ist der 1. Mai 2004.

Schwerpunkte

  • Die Literen q, r und s werden in § 0.02 eingefügt: q definiert wassergefährdende Stoffe, r gefährliche Güter (Klassen 1‑9 nach ADR) und s legt die Definition von „Fähre“ fest.
  • Das Befördern von wassergefährdenden Stoffen und gefährlichen Gütern ist grundsätzlich verboten (vgl. § 8.01 Abs. 1).
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Gorbach Hubert




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