Zusammenfassung
Die 178. Verordnung legt einen Lohnzuschlag für Bauarbeiter in der Winterfeiertagsregelung fest, der das 1,2‑fache des um 20 % erhöhten Kollektivlohns beträgt und vom 29. März 2004 bis Ende November 2004 gilt.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit4/22/2004XXII
Arbeitsrecht
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen
Zusammenfassung
Die 178. Verordnung legt einen Lohnzuschlag für Bauarbeiter in der Winterfeiertagsregelung fest, der das 1,2‑fache des um 20 % erhöhten Kollektivlohns beträgt und vom 29. März 2004 bis Ende November 2004 gilt.Schwerpunkte
- Der Zuschlag zum Lohn beträgt das 1,2‑fache des um 20 % erhöhten kollektivvertraglichen Stundenlohns.
- Der Zuschlag wird für jede Anwartschaftswoche gewährt.
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