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Lohnzuschlag für Bauarbeiter während der Winterfeiertage (2004)
Verordnung vom 22.04.2004

Zusammenfassung

Die 178. Verordnung legt einen Lohnzuschlag für Bauarbeiter in der Winterfeiertagsregelung fest, der das 1,2‑fache des um 20 % erhöhten Kollektivlohns beträgt und vom 29. März 2004 bis Ende November 2004 gilt.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit4/22/2004XXII
Arbeitsrecht
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen

Zusammenfassung

Die 178. Verordnung legt einen Lohnzuschlag für Bauarbeiter in der Winterfeiertagsregelung fest, der das 1,2‑fache des um 20 % erhöhten Kollektivlohns beträgt und vom 29. März 2004 bis Ende November 2004 gilt.

Schwerpunkte

  • Der Zuschlag zum Lohn beträgt das 1,2‑fache des um 20 % erhöhten kollektivvertraglichen Stundenlohns.
  • Der Zuschlag wird für jede Anwartschaftswoche gewährt.
Dokumente (PDFs)
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Bartenstein Martin, Dr.

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