Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft4/22/2004XXII
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Verordnung 179/2004 ändert die Pflanzenschutzverordnung, indem sie die Anhänge I‑V neu ordnet und an aktuelle EU‑Richtlinien anpasst; das Inkrafttreten erfolgt am 21. April 2004.Schwerpunkte
- Der Anhang I Teil A wird mit einer Liste von Schadorganismen ergänzt, deren Einschleppung in die EU verboten ist.
- Im Anhang I Teil B und II Teil A/B werden neue Verbote für Schadorganismen in bestimmten Schutzgebieten festgelegt.
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