Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit1/16/2004XXII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt die dreijährige Ausbildung im Lehrberuf Lagerlogistik fest und definiert ein detailliertes Berufsprofil sowie ein umfassendes Kompetenzrahmenwerk für die drei Lehrjahre.Schwerpunkte
- Der Lehrberuf Lagerlogistik wird mit einer festen dreijährigen Ausbildungsdauer eingerichtet.
- Das Berufsprofil definiert 14 zentrale Tätigkeiten, die ein Lernender selbstständig und eigenverantwortlich ausführen muss – von Warenannahme über Lagerverwaltung bis zur Dokumentation.
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