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Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Lagerlogistik (2004)
Verordnung vom 16.01.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die dreijährige Ausbildung im Lehrberuf Lagerlogistik fest und definiert ein detailliertes Berufsprofil sowie ein umfassendes Kompetenzrahmenwerk für die drei Lehrjahre.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit1/16/2004XXII
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die dreijährige Ausbildung im Lehrberuf Lagerlogistik fest und definiert ein detailliertes Berufsprofil sowie ein umfassendes Kompetenzrahmenwerk für die drei Lehrjahre.

Schwerpunkte

  • Der Lehrberuf Lagerlogistik wird mit einer festen dreijährigen Ausbildungsdauer eingerichtet.
  • Das Berufsprofil definiert 14 zentrale Tätigkeiten, die ein Lernender selbstständig und eigenverantwortlich ausführen muss – von Warenannahme über Lagerverwaltung bis zur Dokumentation.
Dokumente (PDFs)
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Bartenstein Martin, Dr.

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