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Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Lagerlogistik (2004) Verordnung vom 1/16/2004
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Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit1/16/2004XXII
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die dreijährige Ausbildung im Lehrberuf Lagerlogistik fest und definiert ein detailliertes Berufsprofil sowie ein umfassendes Kompetenzrahmenwerk für die drei Lehrjahre.

Schwerpunkte

  • Der Lehrberuf Lagerlogistik wird mit einer festen dreijährigen Ausbildungsdauer eingerichtet.
  • Das Berufsprofil definiert 14 zentrale Tätigkeiten, die ein Lernender selbstständig und eigenverantwortlich ausführen muss – von Warenannahme über Lagerverwaltung bis zur Dokumentation.
Dokumente (PDFs)
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Bartenstein Martin, Dr.

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