Bezeichnung des Alpbacher Sommerprogramms als Lehrgang universitären Charakters
Verordnung vom 26.04.2004Zusammenfassung
Die Verordnung erlaubt der Alpbacher Sommerschule, ihren Kurs "Europäische Integration" als "Lehrgang universitären Charakters" zu benennen; die Regelung gilt vom 1. Mai 2004 bis zum 31. Dezember 2010.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur4/26/2004XXII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung erlaubt der Alpbacher Sommerschule, ihren Kurs "Europäische Integration" als "Lehrgang universitären Charakters" zu benennen; die Regelung gilt vom 1. Mai 2004 bis zum 31. Dezember 2010.Schwerpunkte
- Die Alpbacher Sommerschule für Europäische Integration darf ihren Lehrgang "Europäische Integration" offiziell als "Lehrgang universitären Charakters" bezeichnen.
- Die Verordnung wird am 1. Mai 2004 wirksam.
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