<!--[-->Verordnung zur jährlichen Schweinezählung (Zwischenzählungen) in Österreich<!--]-->
Verordnung zur jährlichen Schweinezählung (Zwischenzählungen) in Österreich
Verordnung vom 26.04.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass die Bundesanstalt Statistik Österreich jährlich am 1. Juni eine Zwischenzählung der Schweinebestände durchführt. Landwirte und Gemeinden sind zur Mitwirkung verpflichtet und erhalten für ihre Arbeit eine kleine Kostenabfindung.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft4/26/2004XXII
Umwelt
Finanzwesen
Verwaltungsrecht
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass die Bundesanstalt Statistik Österreich jährlich am 1. Juni eine Zwischenzählung der Schweinebestände durchführt. Landwirte und Gemeinden sind zur Mitwirkung verpflichtet und erhalten für ihre Arbeit eine kleine Kostenabfindung.

Schwerpunkte

  • Die Bundesanstalt Statistik Österreich führt jedes Jahr am 1. Juni eine Zwischenzählung der Schweinebestände durch.
  • Landwirtschaftliche Betriebe, die Schweine halten, müssen an der Befragung teilnehmen und wahrheitsgemäße Angaben machen.
Dokumente (PDFs)
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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