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Anpassung der Indexwerte im Mietrechtsgesetz – Kundmachung 2004
Verordnung vom 30.04.2004

Zusammenfassung

Die Kundmachung des Bundesministers für Justiz vom 30. April 2004 veröffentlicht neue Indexwerte, die ab dem 1. Juni 2004 in mehreren Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes gelten. Diese Anpassungen erhöhen verschiedene Beträge (z. B. von 0,66 € auf 0,69 €), wodurch künftig höhere Mieten zulässig sind.
Bundesministerium für Justiz4/30/2004XXII
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen

Zusammenfassung

Die Kundmachung des Bundesministers für Justiz vom 30. April 2004 veröffentlicht neue Indexwerte, die ab dem 1. Juni 2004 in mehreren Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes gelten. Diese Anpassungen erhöhen verschiedene Beträge (z. B. von 0,66 € auf 0,69 €), wodurch künftig höhere Mieten zulässig sind.

Schwerpunkte

  • Die Beträge in § 16 Abs. 5 MRG werden von 0,66 € auf 0,69 € bzw. von 1,32 € auf 1,39 € erhöht.
  • In § 15a Abs. 3 MRG werden vier Beträge von 0,66 € auf 0,69 €, von 1,32 € auf 1,39 €, von 1,98 € auf 2,08 € und von 2,64 € auf 2,77 € angehoben.
Dokumente (PDFs)
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Böhmdorfer Dieter, Dr.

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3 - Niederösterreich



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