Eintrittstellen‑Verordnung 2004 – Festlegung von Einfuhrkontrollpunkten für Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse
Verordnung vom 30.04.2004Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, an welchen Grenzzollstellen in Österreich Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und weitere Gegenstände aus Drittländern eingeführt werden dürfen. Sie tritt am 1. Mai 2004 in Kraft und ersetzt die frühere Eintrittstellen‑Verordnung von 2002.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft4/30/2004XXII
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, an welchen Grenzzollstellen in Österreich Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und weitere Gegenstände aus Drittländern eingeführt werden dürfen. Sie tritt am 1. Mai 2004 in Kraft und ersetzt die frühere Eintrittstellen‑Verordnung von 2002.Schwerpunkte
- Die Verordnung führt im Anhang eine Liste aller zulässigen Eintrittstellen für die Einfuhr von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen aus Drittländern auf.
- Die Verordnung tritt am 1. Mai 2004 in Kraft und hebt gleichzeitig die frühere Eintrittstellen‑Verordnung von 2002 auf.
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