Bundesministerium für Finanzen5/3/2004XXII
Finanzwesen
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 3. Mai 2004 hebt die seit 1958 geltende Regelung auf, die Finanzlandesdirektionen das Gnadenrecht in Finanzstrafsachen einräumte. Die Aufhebung erfolgt zum 30. April 2004.Schwerpunkte
- Die Verordnung vom 15. Dezember 1958, die das Gnadenrecht für Finanzlandesdirektionen regelte, wird aufgehoben.
- Damit endet die Befugnis der Finanzlandesdirektionen, im Einzelfall Gnadenerlasse zu erteilen.
Dokumente (PDFs)
