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Betragsgrenzen der Bundesländer für das Konsultationsverfahren 2004
Verordnung vom 03.05.2004

Zusammenfassung

Die Kundmachung vom 3. Mai 2004 legt für das Jahr 2004 die finanziellen Höchstbeträge fest, die jedes österreichische Bundesland im Konsultationsmechanismus ausgeben darf.
Bundesministerium für Finanzen5/3/2004XXII
Finanzwesen
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Zusammenfassung

Die Kundmachung vom 3. Mai 2004 legt für das Jahr 2004 die finanziellen Höchstbeträge fest, die jedes österreichische Bundesland im Konsultationsmechanismus ausgeben darf.

Schwerpunkte

  • Die Kundmachung legt für jedes Bundesland eine spezifische Betragsgrenze fest, die 0,25 % der Ertragsanteile aller Gemeinden des Landes entspricht.
  • Für das Burgenland beträgt die Grenze 38 762 €, für Kärnten 96 155 €, für Niederösterreich 243 754 €, für Oberösterreich 234 242 €, für Salzburg 102 373 €, für die Steiermark 189 940 €, für Tirol 127 383 €, für Vorarlberg 70 026 € und für Wien 385 054 €.
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