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Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Personaldienstleistung
Verordnung vom 16.01.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die dreijährige Berufsausbildung für den Lehrberuf Personaldienstleistung fest, definiert die zu erlernenden Aufgaben und Kompetenzen und trat am 1. Jänner 2004 in Kraft.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit1/16/2004XXII
Arbeitsrecht
Berufsausbildung
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die dreijährige Berufsausbildung für den Lehrberuf Personaldienstleistung fest, definiert die zu erlernenden Aufgaben und Kompetenzen und trat am 1. Jänner 2004 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Der Lehrberuf Personaldienstleistung wird mit einer dreijährigen Lehrzeit eingeführt.
  • Die Ausbildung befähigt die Lernenden, Kernaufgaben wie Bedarfsermittlung, Personalrekrutierung, Kundenbetreuung, Auftragsabwicklung und administrative Tätigkeiten eigenverantwortlich auszuführen.
Dokumente (PDFs)
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Bartenstein Martin, Dr.

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