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Namensänderung der Methodistischen Religionsgesellschaft in Österreich
Verordnung vom 03.05.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 3. Mai 2004 ändert den Namen der anerkannten Methodistengemeinde in Österreich von „Methodistenkirche in Österreich“ zu „Evangelisch‑methodistische Kirche in Österreich“.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur5/3/2004XXII
Religion

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 3. Mai 2004 ändert den Namen der anerkannten Methodistengemeinde in Österreich von „Methodistenkirche in Österreich“ zu „Evangelisch‑methodistische Kirche in Österreich“.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung ändert den offiziellen Namen der anerkannten Religionsgesellschaft von „Methodistenkirche in Österreich“ zu „Evangelisch‑methodistische Kirche in Österreich“.
  • Die Namensänderung beruht auf § 2 Abs. 1 des Gesetzes über die gesetzliche Anerkennung von Religionsgesellschaften.
Dokumente (PDFs)
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Gehrer Elisabeth

ÖVP


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