<!--[-->Namensänderung der Methodistischen Religionsgesellschaft in Österreich<!--]-->
Namensänderung der Methodistischen Religionsgesellschaft in Österreich Verordnung vom 5/3/2004
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Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur5/3/2004XXII
Religion

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 3. Mai 2004 ändert den Namen der anerkannten Methodistengemeinde in Österreich von „Methodistenkirche in Österreich“ zu „Evangelisch‑methodistische Kirche in Österreich“.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung ändert den offiziellen Namen der anerkannten Religionsgesellschaft von „Methodistenkirche in Österreich“ zu „Evangelisch‑methodistische Kirche in Österreich“.
  • Die Namensänderung beruht auf § 2 Abs. 1 des Gesetzes über die gesetzliche Anerkennung von Religionsgesellschaften.
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