Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur5/3/2004XXII
Religion
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 3. Mai 2004 ändert den Namen der anerkannten Methodistengemeinde in Österreich von „Methodistenkirche in Österreich“ zu „Evangelisch‑methodistische Kirche in Österreich“.Schwerpunkte
- Die Verordnung ändert den offiziellen Namen der anerkannten Religionsgesellschaft von „Methodistenkirche in Österreich“ zu „Evangelisch‑methodistische Kirche in Österreich“.
- Die Namensänderung beruht auf § 2 Abs. 1 des Gesetzes über die gesetzliche Anerkennung von Religionsgesellschaften.
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