Zusammenfassung
Die Verordnung verpflichtet die elektronische Einreichung von Umsatzsteuervoranmeldungen, Zusammenfassenden Meldungen sowie Einkommen‑, Körperschaft‑ und Umsatzsteuererklärungen über das Online‑Portal FinanzOnline. Sie definiert Ausnahmen für Steuerpflichtige ohne Internetzugang und legt den Beginn der Pflicht zur elektronischen Übermittlung ab April 2003 fest, während ältere Regelungen aufgehoben werden.Bundesministerium für Finanzen5/4/2004XXII
Finanzwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung verpflichtet die elektronische Einreichung von Umsatzsteuervoranmeldungen, Zusammenfassenden Meldungen sowie Einkommen‑, Körperschaft‑ und Umsatzsteuererklärungen über das Online‑Portal FinanzOnline. Sie definiert Ausnahmen für Steuerpflichtige ohne Internetzugang und legt den Beginn der Pflicht zur elektronischen Übermittlung ab April 2003 fest, während ältere Regelungen aufgehoben werden.Schwerpunkte
- Alle genannten Steuererklärungen müssen über das Online‑Portal FinanzOnline eingereicht werden.
- Steuerpflichtige, die keinen Internetanschluss besitzen oder nicht zur Abgabe von Voranmeldungen verpflichtet sind, können von der elektronischen Übermittlung befreit werden.
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