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Bezeichnung des Master‑Lehrgangs und Verleihung des MSc‑Grades
Verordnung vom 04.05.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung erlaubt dem Institut für Kommunikations‑ und Konfliktpädagogik und Coaching, den Master‑Lehrgang als Lehrgang universitären Charakters zu bezeichnen und verleiht den Absolvent*innen den akademischen Grad MSc in Training and Development. Gültig vom 1. Juni 2004 bis zum 31. Dezember 2010.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur5/4/2004XXII
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung erlaubt dem Institut für Kommunikations‑ und Konfliktpädagogik und Coaching, den Master‑Lehrgang als Lehrgang universitären Charakters zu bezeichnen und verleiht den Absolvent*innen den akademischen Grad MSc in Training and Development. Gültig vom 1. Juni 2004 bis zum 31. Dezember 2010.

Schwerpunkte

  • Das Institut ist befugt, den Master‑Lehrgang als Lehrgang universitären Charakters zu bezeichnen.
  • Die wissenschaftliche Leitung des Lehrgangs muss den Absolvent*innen den MSc‑Grad verleihen.
Dokumente (PDFs)
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