Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur5/4/2004XXII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung erlaubt dem Institut für Kommunikations‑ und Konfliktpädagogik und Coaching, den Master‑Lehrgang als Lehrgang universitären Charakters zu bezeichnen und verleiht den Absolvent*innen den akademischen Grad MSc in Training and Development. Gültig vom 1. Juni 2004 bis zum 31. Dezember 2010.Schwerpunkte
- Das Institut ist befugt, den Master‑Lehrgang als Lehrgang universitären Charakters zu bezeichnen.
- Die wissenschaftliche Leitung des Lehrgangs muss den Absolvent*innen den MSc‑Grad verleihen.
Dokumente (PDFs)
