<!--[-->Änderung der Wildbach‑ und Lawinenverbauung‑Dienststellenverordnung (2004)<!--]-->
Änderung der Wildbach‑ und Lawinenverbauung‑Dienststellenverordnung (2004) Verordnung vom 5/6/2004
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Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft5/6/2004XXII
Umwelt
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2004 ändert die Wildbach‑ und LawinenverbauungDienststellenverordnung, indem sie die Gebietsbauleitung Ennstal‑ und Salzatal neu bezeichnet und die interne Nummerierung der Dienststellenabschnitte anpasst.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruft sich auf § 102 Abs. 7 des Forstgesetzes, um die Änderungen rechtlich zu begründen.
  • Die Gebietsbauleitung Ennstal und Salzatal wird in Liezen als neue Bezeichnung festgelegt.
Dokumente (PDFs)
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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