Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft5/6/2004XXII
Umwelt
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2004 ändert die Wildbach‑ und Lawinenverbauung‑Dienststellenverordnung, indem sie die Gebietsbauleitung Ennstal‑ und Salzatal neu bezeichnet und die interne Nummerierung der Dienststellenabschnitte anpasst.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruft sich auf § 102 Abs. 7 des Forstgesetzes, um die Änderungen rechtlich zu begründen.
- Die Gebietsbauleitung Ennstal und Salzatal wird in Liezen als neue Bezeichnung festgelegt.
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