<!--[-->Änderung der Wildbach‑ und Lawinenverbauung‑Dienststellenverordnung (2004)<!--]-->
Änderung der Wildbach‑ und Lawinenverbauung‑Dienststellenverordnung (2004)
Verordnung vom 06.05.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2004 ändert die Wildbach‑ und LawinenverbauungDienststellenverordnung, indem sie die Gebietsbauleitung Ennstal‑ und Salzatal neu bezeichnet und die interne Nummerierung der Dienststellenabschnitte anpasst.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft5/6/2004XXII
Umwelt
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2004 ändert die Wildbach‑ und LawinenverbauungDienststellenverordnung, indem sie die Gebietsbauleitung Ennstal‑ und Salzatal neu bezeichnet und die interne Nummerierung der Dienststellenabschnitte anpasst.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruft sich auf § 102 Abs. 7 des Forstgesetzes, um die Änderungen rechtlich zu begründen.
  • Die Gebietsbauleitung Ennstal und Salzatal wird in Liezen als neue Bezeichnung festgelegt.
Dokumente (PDFs)
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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