Verleihung der Bezeichnung "Lehrgang universitären Charakters" und des Masters "MPM" an LIMAK
Verordnung vom 06.05.2004Zusammenfassung
Die LIMAK Internationale Management Akademie darf ihren Lehrgang „Verwaltungsmanagement“ offiziell als lehrgangsähnlich zum Studium bezeichnen und den Absolvent*innen den akademischen Grad „Master of Public Management“ verleihen. Die Verordnung gilt vom 1. Juni 2004 bis zum 31. Dezember 2010.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur5/6/2004XXII
Bildung
Zusammenfassung
Die LIMAK Internationale Management Akademie darf ihren Lehrgang „Verwaltungsmanagement“ offiziell als lehrgangsähnlich zum Studium bezeichnen und den Absolvent*innen den akademischen Grad „Master of Public Management“ verleihen. Die Verordnung gilt vom 1. Juni 2004 bis zum 31. Dezember 2010.Schwerpunkte
- Die LIMAK Internationale Management Akademie darf den Lehrgang „Verwaltungsmanagement“ als Lehrgang universitären Charakters bezeichnen.
- Die wissenschaftliche Leitung des Lehrgangs ist befugt, den Absolvent*innen den akademischen Grad „Master of Public Management“ (MPM) zu verleihen.
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