<!--[-->Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Bankkaufmann/Bankkauffrau (2004)<!--]-->
Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Bankkaufmann/Bankkauffrau (2004) Verordnung vom 1/14/2004
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Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit1/14/2004XXII
Bildung
Finanzwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass die Ausbildung zum Bankkaufmann bzw. zur Bankkauffrau drei Jahre dauert und definiert ein umfassendes Berufsprofil mit neun Kernaufgaben sowie detaillierte Lerninhalte für jedes Lehrjahr.

Schwerpunkte

  • Der Lehrberuf Bankkaufmann/Bankkauffrau wird mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer festgelegt.
  • Das Berufsprofil umfasst neun Kernaufgaben, darunter Kundenberatung, Kontoführung, Schaltergeschäft und Buchführung.
Dokumente (PDFs)
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Bartenstein Martin, Dr.

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