<!--[-->Übertragung von Haushalts- und Buchhaltungsaufgaben an die Bundesfinanzakademie<!--]-->
Übertragung von Haushalts- und Buchhaltungsaufgaben an die Bundesfinanzakademie
Verordnung vom 10.05.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung überträgt bestimmte Haushalts‑ und Buchhaltungsaufgaben auf die Bundesfinanzakademie. Sie tritt am 1. Juli 2004 in Kraft und soll die Finanzverwaltung vereinfachen.
Bundesministerium für Finanzen5/10/2004XXII
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung überträgt bestimmte Haushalts‑ und Buchhaltungsaufgaben auf die Bundesfinanzakademie. Sie tritt am 1. Juli 2004 in Kraft und soll die Finanzverwaltung vereinfachen.

Schwerpunkte

  • Aufgaben, die im Bundeshaushaltsgesetz in § 5 Abs. 2 Z 4 und § 6 Abs. 1 genannt werden, werden an die Bundesfinanzakademie übertragen.
  • Die im § 5 Abs. 4 genannten Aufgaben werden ebenfalls an die Bundesfinanzakademie übergeben.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Grasser Karl-Heinz, Mag. © Parlamentsdirektion

Grasser Karl-Heinz, Mag.

Ohne Klub




Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.