Übertragung von Haushalts- und Buchhaltungsaufgaben an die Bundesfinanzakademie
Verordnung vom 10.05.2004Zusammenfassung
Die Verordnung überträgt bestimmte Haushalts‑ und Buchhaltungsaufgaben auf die Bundesfinanzakademie. Sie tritt am 1. Juli 2004 in Kraft und soll die Finanzverwaltung vereinfachen.Bundesministerium für Finanzen5/10/2004XXII
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung überträgt bestimmte Haushalts‑ und Buchhaltungsaufgaben auf die Bundesfinanzakademie. Sie tritt am 1. Juli 2004 in Kraft und soll die Finanzverwaltung vereinfachen.Schwerpunkte
- Aufgaben, die im Bundeshaushaltsgesetz in § 5 Abs. 2 Z 4 und § 6 Abs. 1 genannt werden, werden an die Bundesfinanzakademie übertragen.
- Die im § 5 Abs. 4 genannten Aufgaben werden ebenfalls an die Bundesfinanzakademie übergeben.
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