Übertragung von Finanz‑ und Buchhaltungsaufgaben auf regionale Behörden (2004)
Verordnung vom 10.05.2004Zusammenfassung
Die Verordnung überträgt bestimmte Aufgaben aus dem Bundeshaushaltsgesetz an die Finanz‑ und Zollämter der Bundesländer sowie an die Großbetriebsprüfungen. Die Übertragung gilt vorübergehend vom 1. Mai 2004 bis spätestens 31. Dezember 2005.Bundesministerium für Finanzen5/10/2004XXII
Finanzwesen
öffentliche Verwaltung
Verwaltungsorganisation
Zusammenfassung
Die Verordnung überträgt bestimmte Aufgaben aus dem Bundeshaushaltsgesetz an die Finanz‑ und Zollämter der Bundesländer sowie an die Großbetriebsprüfungen. Die Übertragung gilt vorübergehend vom 1. Mai 2004 bis spätestens 31. Dezember 2005.Schwerpunkte
- Aufgaben aus dem Bundeshaushaltsgesetz werden an die Finanzämter, Zollämter und Großbetriebsprüfungen der genannten Regionen übertragen.
- Buchhaltungsaufgaben werden auf die jeweiligen regionalen Buchhaltungseinrichtungen der betroffenen Behörden verlagert.
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