Verordnung über das Verzeichnis der förderfähigen Hartweizensorten 2004/2005 Verordnung vom 5/11/2004
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft5/11/2004XXII
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Zusammenfassung
Die Verordnung bestimmt, welche Hartweizensorten im Jahr 2004 und 2005 für die Qualitätsprämie zugelassen sind, und unterscheidet dabei zwischen Winter‑ und Sommerhartweizen.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt fest, welche Hartweizensorten im Förderzeitraum 2004 – 2005 für die Qualitätsprämie in Frage kommen.
- Sie unterscheidet zwischen winter‑ und sommerhartweizensorten und nennt jeweils konkrete Sorten, z. B. Heradur, Inverdur (Winter) und Alfaro, Duroprimus (Sommer).
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