<!--[-->Verordnung über das Verzeichnis der förderfähigen Hartweizensorten 2004/2005<!--]-->
Verordnung über das Verzeichnis der förderfähigen Hartweizensorten 2004/2005 Verordnung vom 5/11/2004
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Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft5/11/2004XXII
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Zusammenfassung

Die Verordnung bestimmt, welche Hartweizensorten im Jahr 2004 und 2005 für die Qualitätsprämie zugelassen sind, und unterscheidet dabei zwischen Winter‑ und Sommerhartweizen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt fest, welche Hartweizensorten im Förderzeitraum 2004 – 2005 für die Qualitätsprämie in Frage kommen.
  • Sie unterscheidet zwischen winter‑ und sommerhartweizensorten und nennt jeweils konkrete Sorten, z. B. Heradur, Inverdur (Winter) und Alfaro, Duroprimus (Sommer).
Dokumente (PDFs)
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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