Verlängerung der Eintrittsfrist für die Mikrotechnik‑Ausbildung bis 31. Dezember 2004 Verordnung vom 1/19/2004
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit1/19/2004XXII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 19. Jänner 2004 verlängert die Frist zum Eintritt in die Mikrotechnik‑Ausbildung bis zum 31. Dezember 2004.Schwerpunkte
- Die Möglichkeit, in die Ausbildung zum Lehrberuf Mikrotechnik einzutreten, wird bis zum 31. Dezember 2004 verlängert.
- Die Änderung basiert auf den §§ 7 und 8 des Berufsausbildungsgesetzes.
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