<!--[-->Gebührenverordnung für Mobilfunk – Frequenzzuteilungs‑ und Nutzungsgebühren<!--]-->
Gebührenverordnung für Mobilfunk – Frequenzzuteilungs‑ und Nutzungsgebühren Verordnung vom 5/12/2004
parlament.gv.at favicon
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie5/12/2004XXII
Information und Informationsverarbeitung

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, welche Gebühren Mobilfunk‑ und private GSM‑Betreiber für die Zuteilung und Nutzung von Funkfrequenzen zu entrichten haben und wann diese Zahlungen fällig werden.

Schwerpunkte

  • Alle Betreiber müssen für jede durch das Telekommunikationsgesetz verliehene Lizenz oder behördliche Handlung die in den §§ 6 und 7 festgelegten Gebühren zahlen.
  • Die Zahlungspflicht beginnt mit dem rechtskräftigen Erlass der Lizenz bzw. der Durchführung der Amtshandlung; Gebühren sind monatlich/anteilig für den jeweiligen Kalendermonat zu zahlen, wobei ein begonnener Monat komplett zu entrichten ist.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Gorbach Hubert

Gorbach Hubert




somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.