<!--[-->Verordnung zur Bezeichnung von Lehrgang und Titeln für Beratung & Coaching (OÖ)<!--]-->
Verordnung zur Bezeichnung von Lehrgang und Titeln für Beratung & Coaching (OÖ)
Verordnung vom 24.05.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung erlaubt dem Wirtschaftsförderungsinstitut Oberösterreich, einen Beratungs‑Lehrgang als universitären Lehrgang zu bezeichnen und gibt den Absolvent*innen die Titel „Akademische Beraterin und Coach“ bzw. „Akademischer Berater und Coach“. Gültig vom 1. Juli 2004 bis zum 31. Dezember 2010.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur5/24/2004XXII
Bildung
Berufliche Qualifikation

Zusammenfassung

Die Verordnung erlaubt dem Wirtschaftsförderungsinstitut Oberösterreich, einen Beratungs‑Lehrgang als universitären Lehrgang zu bezeichnen und gibt den Absolvent*innen die Titel „Akademische Beraterin und Coach“ bzw. „Akademischer Berater und Coach“. Gültig vom 1. Juli 2004 bis zum 31. Dezember 2010.

Schwerpunkte

  • Das Wirtschaftsförderungsinstitut Oberösterreich darf den Lehrgang „Beratung und Coaching/Lebens‑ und Sozialberatung“ offiziell als Lehrgang universitären Charakters bezeichnen.
  • Die wissenschaftliche Leiterin bzw. der wissenschaftliche Leiter des Lehrgangs muss den Absolvent*innen die Bezeichnung „Akademische Beraterin und Coach“ bzw. „Akademischer Berater und Coach“ verleihen.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Gehrer Elisabeth © Parlamentsdirektion

Gehrer Elisabeth

ÖVP


Bundeswahlvorschlag



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.