Verordnung zur Bezeichnung von Lehrgang und Titeln für Beratung & Coaching (OÖ) Verordnung vom 5/24/2004
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur5/24/2004XXII
Bildung
Berufliche Qualifikation
Zusammenfassung
Die Verordnung erlaubt dem Wirtschaftsförderungsinstitut Oberösterreich, einen Beratungs‑Lehrgang als universitären Lehrgang zu bezeichnen und gibt den Absolvent*innen die Titel „Akademische Beraterin und Coach“ bzw. „Akademischer Berater und Coach“. Gültig vom 1. Juli 2004 bis zum 31. Dezember 2010.Schwerpunkte
- Das Wirtschaftsförderungsinstitut Oberösterreich darf den Lehrgang „Beratung und Coaching/Lebens‑ und Sozialberatung“ offiziell als Lehrgang universitären Charakters bezeichnen.
- Die wissenschaftliche Leiterin bzw. der wissenschaftliche Leiter des Lehrgangs muss den Absolvent*innen die Bezeichnung „Akademische Beraterin und Coach“ bzw. „Akademischer Berater und Coach“ verleihen.
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