Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit1/19/2004XXII
Ausbildung
Berufsausbildung
Zusammenfassung
Die Verordnung führt den neuen Lehrberuf Tischlereitechnik mit einer vierjährigen Ausbildung ein, gliedert ihn in die Schwerpunkte Produktion und Planung und regelt detailliert die Prüfungsanforderungen sowie die Verhältniszahlen für Lehrlinge im Betrieb.Schwerpunkte
- Der Lehrberuf Tischlereitechnik wird mit einer vierjährigen Ausbildungsdauer eingeführt; der Einstieg ist bis zum 30. Juni 2009 möglich.
- Der Beruf wird in die beiden Schwerpunkte Produktion und Planung aufgeteilt, die jeweils eigene Lernziele und Tätigkeitsbereiche haben.
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