Bundesministerium für Gesundheit und Frauen5/24/2004XXII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung zur Qualitätskontrolle in der HIV‑Diagnostik wird 2004 geändert: Nur noch Medizinprodukte nach dem Medizinproduktegesetz dürfen verwendet werden, das zuständige Ministerium wird umbenannt und für bereits vor 2003 zugelassene Tests gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2005.Schwerpunkte
- Nur Diagnostika, die den Vorgaben des Medizinproduktegesetzes entsprechen, dürfen in der HIV‑Diagnostik verwendet werden.
- Die Bezeichnung der zuständigen Behörde wird von "Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales" zu "Bundesministerium für Gesundheit und Frauen" geändert.
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