<!--[-->Änderung der Qualitätskontrolle für HIV‑Diagnostika (2004)<!--]-->
Änderung der Qualitätskontrolle für HIV‑Diagnostika (2004)
Verordnung vom 24.05.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung zur Qualitätskontrolle in der HIV‑Diagnostik wird 2004 geändert: Nur noch Medizinprodukte nach dem Medizinproduktegesetz dürfen verwendet werden, das zuständige Ministerium wird umbenannt und für bereits vor 2003 zugelassene Tests gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2005.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen5/24/2004XXII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung zur Qualitätskontrolle in der HIV‑Diagnostik wird 2004 geändert: Nur noch Medizinprodukte nach dem Medizinproduktegesetz dürfen verwendet werden, das zuständige Ministerium wird umbenannt und für bereits vor 2003 zugelassene Tests gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2005.

Schwerpunkte

  • Nur Diagnostika, die den Vorgaben des Medizinproduktegesetzes entsprechen, dürfen in der HIV‑Diagnostik verwendet werden.
  • Die Bezeichnung der zuständigen Behörde wird von "Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales" zu "Bundesministerium für Gesundheit und Frauen" geändert.
Dokumente (PDFs)
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Rauch-Kallat Maria

ÖVP


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