<!--[-->Änderung der Qualitätskontrolle für HIV‑Diagnostika (2004)<!--]-->
Änderung der Qualitätskontrolle für HIV‑Diagnostika (2004) Verordnung vom 5/24/2004
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Bundesministerium für Gesundheit und Frauen5/24/2004XXII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung zur Qualitätskontrolle in der HIV‑Diagnostik wird 2004 geändert: Nur noch Medizinprodukte nach dem Medizinproduktegesetz dürfen verwendet werden, das zuständige Ministerium wird umbenannt und für bereits vor 2003 zugelassene Tests gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2005.

Schwerpunkte

  • Nur Diagnostika, die den Vorgaben des Medizinproduktegesetzes entsprechen, dürfen in der HIV‑Diagnostik verwendet werden.
  • Die Bezeichnung der zuständigen Behörde wird von "Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales" zu "Bundesministerium für Gesundheit und Frauen" geändert.
Dokumente (PDFs)
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Rauch-Kallat Maria

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