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Verordnung über das sichere Be‑ und Entladen von Massengutschiffen
Verordnung vom 24.05.2004

Zusammenfassung

Die Massengutschiff‑Verordnung regelt das sichere Be‑ und Entladen von Massengutschiffen unter österreichischer Flagge, die EU‑Häfen anlaufen. Sie legt fest, dass der Kapitän alle relevanten Ladungsdaten melden, einen Ladeplan erstellen und Sicherheitsprüfungen durchführen muss.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie5/24/2004XXII
Verkehr

Zusammenfassung

Die Massengutschiff‑Verordnung regelt das sichere Be‑ und Entladen von Massengutschiffen unter österreichischer Flagge, die EU‑Häfen anlaufen. Sie legt fest, dass der Kapitän alle relevanten Ladungsdaten melden, einen Ladeplan erstellen und Sicherheitsprüfungen durchführen muss.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für alle Massengutschiffe unter österreichischer Flagge, die EU‑Häfen anlaufen.
  • Sie definiert drei Schiffstypen (Eindecker‑Massengutschiff, Erzfrachtschiff, kombiniertes Tank‑Massengutschiff) und erklärt den Begriff "Trockenmassengut".
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Gorbach Hubert

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