<!--[-->Bestimmung des Straßenverlaufs der A2 Süd Autobahn – Anschlussstelle Kottingbrunn<!--]-->
Bestimmung des Straßenverlaufs der A2 Süd Autobahn – Anschlussstelle Kottingbrunn Verordnung vom 6/3/2004
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Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie6/3/2004XXII
Verkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den genauen Verlauf der neuen Anschlussstelle Kottingbrunn an der A2 Süd Autobahn fest, definiert den Streckenabschnitt zwischen km 26,802 und 27,727 und verbindet ihn mit der Landesstraße 151.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung basiert auf § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 1971, das die Festlegung von Straßenverläufen erlaubt.
  • Für den festgelegten Straßenabschnitt findet § 15 des Bundesstraßengesetzes Anwendung.
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Gorbach Hubert




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