Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft6/7/2004XXII
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2004 legt fest, dass alle Gartenbaubetriebe und Feldgemüsebetriebe mit mindestens zehn Ar zwischen Juli und September 2004 Daten zu Fläche, Produktion und Arbeitskräften an die Bundesanstalt Statistik Österreich melden müssen. Der Bund übernimmt die Kosten in Höhe von etwa 343 000 €, und die gesammelten Daten werden bis zum 30. Juni 2005 veröffentlicht.Schwerpunkte
- Die Bundesanstalt Statistik Österreich führt zwischen dem 1. Juli und dem 30. September 2004 eine Befragung aller Gartenbaubetriebe und landwirtschaftlichen Feldgemüsebetriebe mit mindestens zehn Ar durch.
- Statistische Einheiten sind Betriebe, die mindestens zehn Ar Gartenbauland (inkl. Gewächshäuser) oder Feldgemüsefläche besitzen; Unternehmen der reinen Forstproduktion und reine Eigenversorger sind ausgenommen.
Dokumente (PDFs)
