Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, welche Flächen als Altlasten gelten und ordnet sie in drei Prioritätenklassen ein; sie trat am 1. Juli 2004 in Kraft.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft6/8/2004XXII
Umwelt
Bodenreform
Abfallwirtschaft
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, welche Flächen als Altlasten gelten und ordnet sie in drei Prioritätenklassen ein; sie trat am 1. Juli 2004 in Kraft.Schwerpunkte
- Der § 1 definiert, welche Flächen als Altlasten gelten – alle in den Anhängen 1‑9 gelisteten Standorte.
- Altlasten werden nach Gefährdungsgrad, notwendigem Sanierungs‑ bzw. Sicherungsaufwand und Finanzierungsdringlichkeit in Prioritätenklassen (1 = höchste Priorität) eingeteilt.
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