Bundesministerium für Gesundheit und Frauen6/9/2004XXII
Gesundheit
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Zusammenfassung
Die Verordnung 236/2004 ändert die Fleischuntersuchungsverordnung: Sie erweitert Kennzeichnungspflichten, streicht § 14 Z 7, fügt neue Bestimmungen zu Fleisch aus tierseuchenrechtlichen Gebieten und zu Stempeln ein und legt das Inkrafttreten auf den 1. Juli 2004 fest.Schwerpunkte
- Die Kennzeichnungspflicht wird erweitert: Fleisch muss zusätzlich gemäß der Tierkennzeichnungs‑ und Registrierungsverordnung 2003 sowie der Rinderkennzeichnungs‑Verordnung 1998 gekennzeichnet sein.
- Die bisherige Bestimmung in § 14 Z 7 wird gestrichen.
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