Bundesministerium für Gesundheit und Frauen6/9/2004XXII
Gesundheit
Landwirtschaft
Lebensmittelsicherheit
Zusammenfassung
Die Verordnung 237/2004 ergänzt die Geflügel‑Fleischuntersuchungsverordnung um strengere Kontrollen, neue Kennzeichnungspflichten bei Salmonellenbefunden und Regelungen zur Brauchbarmachung von Fleisch aus seuchenbetroffenen Gebieten.Schwerpunkte
- Die Untersuchung lebender Tiere nach der Geflügelhygieneverordnung wird nicht als Beanstandungsgrund gewertet.
- Wird bei einer Untersuchung ein Verdacht auf krankhafte Veränderungen festgestellt, muss der Fleischuntersuchungstierarzt weitere Untersuchungen veranlassen, sofern das gesamte Tier nicht bereits als untauglich befunden wurde.
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