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Änderung der Formularverordnung für Weinbetriebe (2004)
Verordnung vom 11.06.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung 2004 modernisiert die Formblätter und Begleitpapiere für Weinbetriebe, erweitert den Geltungsbereich und führt neue jährliche Meldepflichten ein.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft6/11/2004XXII
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Verordnung 2004 modernisiert die Formblätter und Begleitpapiere für Weinbetriebe, erweitert den Geltungsbereich und führt neue jährliche Meldepflichten ein.

Schwerpunkte

  • Die Formulierung in § 1 Abs. 1 wird geändert, sodass künftig von den „Formblättern für die Begleitpapiere“ die Rede ist, die vom Bundesministerium herausgegeben werden.
  • Der Anwendungsbereich wird erweitert: Alle Weinbaubetriebe mit mindestens 500 m² Rebfläche und alle Weinhandelsbetriebe, die Behälter ab 60 Liter nutzen, fallen nun unter die Verordnung.
Dokumente (PDFs)
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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