Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft6/11/2004XXII
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Verordnung 2004 modernisiert die Formblätter und Begleitpapiere für Weinbetriebe, erweitert den Geltungsbereich und führt neue jährliche Meldepflichten ein.Schwerpunkte
- Die Formulierung in § 1 Abs. 1 wird geändert, sodass künftig von den „Formblättern für die Begleitpapiere“ die Rede ist, die vom Bundesministerium herausgegeben werden.
- Der Anwendungsbereich wird erweitert: Alle Weinbaubetriebe mit mindestens 500 m² Rebfläche und alle Weinhandelsbetriebe, die Behälter ab 60 Liter nutzen, fallen nun unter die Verordnung.
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