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Personenstandsdatenverordnung – Datenübermittlung an Gebietskrankenkassen
Verordnung vom 11.06.2004

Zusammenfassung

Die Personenstandsdatenverordnung regelt, welche personenbezogenen Daten von den Standesämtern an die Gebietskrankenkassen übermittelt werden müssen und legt einheitliche elektronische Übermittlungsverfahren fest.
Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz6/11/2004XXII
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Personenstandsdatenverordnung regelt, welche personenbezogenen Daten von den Standesämtern an die Gebietskrankenkassen übermittelt werden müssen und legt einheitliche elektronische Übermittlungsverfahren fest.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt fest, welche Daten von den Standesämtern an die Gebietskrankenkassen zu übermitteln sind.
  • Nur Daten, die im jeweiligen standesamtlichen Vorgang entstanden sind, dürfen übermittelt werden; eine eigenständige Erhebung weiterer Informationen ist verboten.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Haupt Herbert, Mag. © Parlamentsdirektion

Haupt Herbert, Mag.

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