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Personenstandsdatenverordnung – Datenübermittlung an Gebietskrankenkassen Verordnung vom 6/11/2004
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Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz6/11/2004XXII
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Personenstandsdatenverordnung regelt, welche personenbezogenen Daten von den Standesämtern an die Gebietskrankenkassen übermittelt werden müssen und legt einheitliche elektronische Übermittlungsverfahren fest.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt fest, welche Daten von den Standesämtern an die Gebietskrankenkassen zu übermitteln sind.
  • Nur Daten, die im jeweiligen standesamtlichen Vorgang entstanden sind, dürfen übermittelt werden; eine eigenständige Erhebung weiterer Informationen ist verboten.
Dokumente (PDFs)
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Haupt Herbert, Mag.

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