Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz6/11/2004XXII
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Personenstandsdatenverordnung regelt, welche personenbezogenen Daten von den Standesämtern an die Gebietskrankenkassen übermittelt werden müssen und legt einheitliche elektronische Übermittlungsverfahren fest.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt fest, welche Daten von den Standesämtern an die Gebietskrankenkassen zu übermitteln sind.
- Nur Daten, die im jeweiligen standesamtlichen Vorgang entstanden sind, dürfen übermittelt werden; eine eigenständige Erhebung weiterer Informationen ist verboten.
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