<!--[-->Verordnung über Lehrabschlussprüfungen für kaufmännisch‑administrative Lehrberufe<!--]-->
Verordnung über Lehrabschlussprüfungen für kaufmännisch‑administrative Lehrberufe
Verordnung vom 19.01.2004

Zusammenfassung

Die 24. Verordnung regelt die Lehrabschlussprüfungen für 20 kaufmännisch‑administrative Ausbildungsberufe. Sie teilt die Prüfung in praktische und theoretische Teile, legt Prüfungsinhalte sowie Zeitvorgaben fest und trat am 1. Jänner 2004 in Kraft.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit1/19/2004XXII
Bildung

Zusammenfassung

Die 24. Verordnung regelt die Lehrabschlussprüfungen für 20 kaufmännisch‑administrative Ausbildungsberufe. Sie teilt die Prüfung in praktische und theoretische Teile, legt Prüfungsinhalte sowie Zeitvorgaben fest und trat am 1. Jänner 2004 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für 20 kaufmännisch‑administrative Ausbildungsberufe, darunter Bankkaufmann, Industriekaufmann und Hotel‑ und Gastgewerbeassistent.
  • Jede Lehrabschlussprüfung besteht aus einem praktischen und einem theoretischen Teil; der praktische Teil umfasst einen schriftlichen Geschäftsfall, ein mündliches Fachgespräch und weitere mündliche Aufgaben.
Dokumente (PDFs)
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Bartenstein Martin, Dr.

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