Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Bezeichnungen mehrerer Lehrberufe und erlaubt im Beruf Kartonagewarenerzeuger die Anrechnung von Ausbildungszeit auf den neuen Beruf Verpackungstechnik.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit6/16/2004XXII
Bildung
Arbeitsrecht
Berufsausbildung
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Bezeichnungen mehrerer Lehrberufe und erlaubt im Beruf Kartonagewarenerzeuger die Anrechnung von Ausbildungszeit auf den neuen Beruf Verpackungstechnik.Schwerpunkte
- Die Verordnung basiert auf § 7 des Berufsausbildungsgesetzes, das die Befugnis zur Änderung der Lehrberufsliste regelt.
- Die Bezeichnungen für die Lehrberufe Anlagenelektriker, Maschinenmechaniker und Werkzeugmechaniker werden zu Anlagenelektrik, Maschinenmechanik bzw. Werkzeugmechanik geändert.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.