Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit6/16/2004XXII
Bildung
Arbeitsrecht
Berufsausbildung
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Bezeichnungen mehrerer Lehrberufe und erlaubt im Beruf Kartonagewarenerzeuger die Anrechnung von Ausbildungszeit auf den neuen Beruf Verpackungstechnik.Schwerpunkte
- Die Verordnung basiert auf § 7 des Berufsausbildungsgesetzes, das die Befugnis zur Änderung der Lehrberufsliste regelt.
- Die Bezeichnungen für die Lehrberufe Anlagenelektriker, Maschinenmechaniker und Werkzeugmechaniker werden zu Anlagenelektrik, Maschinenmechanik bzw. Werkzeugmechanik geändert.
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