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Maschinenmechanik‑Ausbildungsordnung (2004)
Verordnung vom 16.06.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die vierjährige Ausbildung zum Maschinenmechaniker, definiert das Berufsprofil, legt Prüfungsmodalitäten fest und trat am 1. Juni 2004 in Kraft.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit6/16/2004XXII
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die vierjährige Ausbildung zum Maschinenmechaniker, definiert das Berufsprofil, legt Prüfungsmodalitäten fest und trat am 1. Juni 2004 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Der Lehrberuf Maschinenmechanik wird mit einer vierjährigen Ausbildungsdauer eingerichtet und die Berufsbezeichnung richtet sich nach dem Geschlecht des Lernenden.
  • Das Berufsprofil umfasst 15 Kernkompetenzen, von technischem Lesen bis zu Kundenberatung und Nutzung von IT‑Systemen.
Dokumente (PDFs)
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Bartenstein Martin, Dr.

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