Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit6/16/2004XXII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die vierjährige Ausbildung zum Maschinenmechaniker, definiert das Berufsprofil, legt Prüfungsmodalitäten fest und trat am 1. Juni 2004 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Lehrberuf Maschinenmechanik wird mit einer vierjährigen Ausbildungsdauer eingerichtet und die Berufsbezeichnung richtet sich nach dem Geschlecht des Lernenden.
- Das Berufsprofil umfasst 15 Kernkompetenzen, von technischem Lesen bis zu Kundenberatung und Nutzung von IT‑Systemen.
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