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Maschinenmechanik‑Ausbildungsordnung (2004) Verordnung vom 6/16/2004
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Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit6/16/2004XXII
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die vierjährige Ausbildung zum Maschinenmechaniker, definiert das Berufsprofil, legt Prüfungsmodalitäten fest und trat am 1. Juni 2004 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Der Lehrberuf Maschinenmechanik wird mit einer vierjährigen Ausbildungsdauer eingerichtet und die Berufsbezeichnung richtet sich nach dem Geschlecht des Lernenden.
  • Das Berufsprofil umfasst 15 Kernkompetenzen, von technischem Lesen bis zu Kundenberatung und Nutzung von IT‑Systemen.
Dokumente (PDFs)
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Bartenstein Martin, Dr.

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