<!--[-->Ausbildungsordnung für den Lehrberuf Werkzeugmechanik (2004)<!--]-->
Ausbildungsordnung für den Lehrberuf Werkzeugmechanik (2004) Verordnung vom 6/16/2004
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Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit6/16/2004XXII
Bildung
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die vierjährige Ausbildung zum Werkzeugmechaniker, definiert das Berufsprofil, legt Prüfungsmodalitäten fest und enthält Übergangsbestimmungen für bereits begonnene Ausbildungen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung richtet den Lehrberuf Werkzeugmechanik mit einer vierjährigen Ausbildungsdauer ein und legt fest, dass die Berufsbezeichnung geschlechtsspezifisch angepasst wird (Werkzeugmechaniker bzw. Werkzeugmechanikerin).
  • Das Berufsprofil definiert 13 zentrale Tätigkeiten, darunter das Lesen technischer Unterlagen, die Planung von Arbeitsabläufen, CNC‑Programmierung und Qualitätsmanagement.
Dokumente (PDFs)
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Bartenstein Martin, Dr.

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